- Regelunterhalt
- Regel|unterhalt,
* * *
Re|gel|un|ter|halt, der (Rechtsspr.): Regelbedarf.
Universal-Lexikon. 2012.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.
Regelunterhalt — ⇡ Regelbetrag … Lexikon der Economics
Regelbetrag-Verordnung — Basisdaten Titel: Regelbetrag Verordnung Früherer Titel: Regelunterhalt Verordnung Abkürzung: RegelBetrV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich … Deutsch Wikipedia
Unterhaltsklage — Ụn|ter|halts|kla|ge 〈f. 19; Rechtsw.〉 Klage auf Gewährung von Unterhalt * * * Ụn|ter|halts|kla|ge, die (Rechtsspr.): gerichtliche Klage auf Zahlung von Unterhaltskosten. * * * Unterhaltsklage, Leistungsklage zur Durchsetzung des gesetzlichen… … Universal-Lexikon
nichteheliche Kinder — nicht|eheliche Kinder, nach bis 30. 6. 1998 geltendem Recht Kinder einer unverheirateten Frau, in einer Nichtehe geborene Kinder, Kinder, deren Ehelichkeit wirksam angefochten worden war, sowie Kinder aus aufgelösten (oder für nichtig… … Universal-Lexikon
Regelbedarf — Regelbedarf, der Mindestbetrag, den ein minderjähriges Kind von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, als Unterhalt verlangen kann (§ 1612 a BGB). Ursprünglich stand diese Forderung nur nichtehelichen Kindern gegenüber… … Universal-Lexikon
Unterhalt. — Unterhalt. Nach dem Unterhaltsrecht sind nichteheliche Kinder gegenüber ehelichen Kindern heute grundsätzlich gleichgestellt, das heißt, dem Kind steht auch vom nichtehelichen Vater eine Unterhaltszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach dessen… … Universal-Lexikon