Regelunterhalt

Regelunterhalt
Regel|unterhalt,
 
der Mindestunterhaltsbeitrag, den ein minderjähriges Kind (gleichgültig ob ehelich oder nichtehelich) von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, als Unterhalt verlangen kann (§ 1612 a BGB). (Regelbedarf).

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Re|gel|un|ter|halt, der (Rechtsspr.): Regelbedarf.

Universal-Lexikon. 2012.

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